Buchtipp:
Datenschutz und
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Seminar "Datenschutzwissen für Betriebsräte und Personalräte"

 

Die Kontrolle der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften im Arbeitnehmerdatenschutz ist eine der originären Aufgaben des Betriebsrats oder Personalrats. Zwar gehört der Arbeitnehmerdatenschutz auch in den Zuständigkeitsbereich des betrieblichen oder behördlichen Datenschutzbeauftragten, aber der Betriebsrat oder Personalrat hat wesentlich wirksamere Mittel die Umsetzung auch einzufordern.


In fast allen Bereichen der Unternehmen werden heutzutage personenbezogene Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfaßt, gespeichert und ausgewertet. Viele dieser Datensammlungen können auch zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle genutzt werden, sind also mitbestimmungspflichtig. Neben der Begrenzung der Leistungs- und Verhaltenskontrolle sollte im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens der Arbeitnehmerdatenschutz eine wichtige Rolle spielen.

 

Als Betriebs- oder Personalratsmitglied er­fah­ren Sie in unserem Seminar, welche Aufgaben Sie im Zu­sam­menhang mit der Überwachung des Arbeit­neh­mer­datenschutzes im Betrieb bzw. in der Be­hörde haben und wo aus Sicht des Arbeit­nehmerdatenschutzes Re­gelungsbedarf In den Bereichen Tele­kommunikation, E-Mail-, Intra- und Inter­netnutzung aber auch bei andere EDV-Sys­temen, in denen Arbeit­neh­merdaten ver­arbeitet werden, besteht. Sie werden dar­überhinaus in die Lage versetzt, einzu­schätzen ob die Tätigkeit des/der be­trielbichen/behördlichen Datenschutzbe­auf­trag­ten den gesetzlichen und betriebli­chen/behördlichen An­for­derungen ent­spricht.
Sie erfahren auch, wie Sie die An­for­derun­gen des Datenschutzes im Betriebsrats- bzw. Personalratsbüro umsetzen können.

 

Seminarbeschreibung mit Anmeldung für 2010 als PDF-Datei

 

Zielgruppe

 

Betriebsratsmitglieder und Personalratsmitglieder, die sich über die rechtlichen Grund­lagen und der prak­tischen Umsetzung des Arbeit­neh­mer­datenschutzes umfassend infor­mieren wollen.

 

Inhalte

  • Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz
  • Neue Datenschutzgesetzgebung (Bundesdatenschutzgesetz, Telekommunikationsgesetz) im Überblick
  • Zulässigkeit der Datenverarbeitung
  • Rechte der Betroffenen, insbsondere der Arbeitnehmer/innen (Auskunft, Löschung, Berichtigung, Schadensersatz)
  • Kontrolle des Arbeitnehmerdatenschutzes im Betrieb bzw. in der Behörde durch den Betriebsrat bzw. Personalrat
  • Überwachungsmöglichkeiten bei der Nutzung von E-Mail, Inter- und Intranet
  • Heutige Möglichkeiten der Videoüberwachung
  • RFIDs und Arbeitnehmerdatenschutz – Funktionsweise, Chancen und Risiken
  • Funktion, Stellung und Aufgaben des/der betrieblichen/behördlichen Datenschutzbeauftragten
  • Verhältnis von Betriebs oder Per­sonal­rat zum/zur betrieblichen/behördlichen Datenschutzbeauftragten
  • Vorabkontrolle durch den/die betriebliche/n bzw. behördlichen Datenschutzbeauftragte/n und betriebliche bzw. behördliche Mitbestimmung
  • Verfahrensverzeichnis und "Jedermannsrecht"
  • Kontrolle des Arbeitnehmerdatenschutzes durch die Aufsichtsbehörde
  • Datenschutz in der betrieblichen Praxis – Regelungsgegenstände in Betriebs bzw. Dienstvereinbarungen Datenschutz bei dienstlicher und privater EMail, Intra und Internetnutzung
  • Datenschutz im Betriebsrats und Personalratsbüro
  • Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit

 Organisatorisches

  • Seminardauer: 2 Tage (1. Tag: 10:00 – 18:00 Uhr, 2. Tag: 09:00 – 16:30 Uhr)
  • Teilnahmegebühr: EUR 970,00 zzgl, MWSt. darin sind neben den ausführlichen Seminarunterlagen, zwei Mittagessen, vier Kaffeepausen und die Tagungsgetränkge enthalten.
  • Unterkunft:Nähere Informationen zu den jeweiligen Seminarorten finden Sie unter der Rubrik "Veranstaltungsorte". Ihre Hotelbuchungen können Sie auch über unsere direkten Links zu  Hotel.de vornehmen. Diese Links öffnen sich jeweils in einem neuen Browser-Fenster:  
  • Teilnehmerzahl: Jeder Seminartermin kann nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen durchgeführt werden. Die Höchstteilnehmerzahl liegt bei 8 Personen.
  • Seminarort: Konstanz am Bodensee, Obere Laube 48 und Berlin 
  • Termin in Konstanz: 28./29. Oktober 2010
  • Gesetzliche Grundlage: Das Seminar vermittelt erforderliche Kenntnisse einer speziellen Sachmaterie sowie rechtlicher Art und erfüllt die Anforderungen des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG
  • Seminarbeschreibung mit Anmeldung für 2010 als PDF-Datei


 


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