| | Seminar "Datenschutzwissen für Betriebsräte und Personalräte"
Die Kontrolle der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften im
Arbeitnehmerdatenschutz ist eine der originären Aufgaben des Betriebsrats oder
Personalrats. Zwar gehört der Arbeitnehmerdatenschutz auch in den
Zuständigkeitsbereich des betrieblichen oder behördlichen
Datenschutzbeauftragten, aber der Betriebsrat oder Personalrat hat wesentlich
wirksamere Mittel die Umsetzung auch einzufordern.
In fast allen Bereichen der Unternehmen werden heutzutage
personenbezogene Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfaßt, gespeichert
und ausgewertet. Viele dieser Datensammlungen können auch zur Leistungs- und
Verhaltenskontrolle genutzt werden, sind also mitbestimmungspflichtig. Neben der
Begrenzung der Leistungs- und Verhaltenskontrolle sollte im Rahmen des
Mitbestimmungsverfahrens der Arbeitnehmerdatenschutz eine wichtige Rolle
spielen.
Als Betriebs- oder Personalratsmitglied erfahren Sie in unserem
Seminar, welche Aufgaben Sie im Zusammenhang mit der Überwachung des
Arbeitnehmerdatenschutzes im Betrieb bzw. in der Behörde
haben und wo aus Sicht des Arbeitnehmerdatenschutzes Regelungsbedarf
In den Bereichen Telekommunikation, E-Mail-, Intra- und
Internetnutzung aber auch bei andere EDV-Systemen, in denen
Arbeitnehmerdaten verarbeitet werden, besteht. Sie werden
darüberhinaus in die Lage versetzt, einzuschätzen ob die Tätigkeit
des/der betrielbichen/behördlichen Datenschutzbeauftragten
den gesetzlichen und betrieblichen/behördlichen Anforderungen
entspricht. Sie erfahren auch, wie Sie die Anforderungen
des Datenschutzes im Betriebsrats- bzw. Personalratsbüro umsetzen können.
Seminarbeschreibung mit Anmeldung für 2010 als
PDF-Datei
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder und Personalratsmitglieder, die sich über die
rechtlichen Grundlagen und der praktischen Umsetzung des
Arbeitnehmerdatenschutzes umfassend informieren wollen.
Inhalte
- Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz
- Neue Datenschutzgesetzgebung (Bundesdatenschutzgesetz,
Telekommunikationsgesetz) im Überblick
- Zulässigkeit der Datenverarbeitung
- Rechte der Betroffenen, insbsondere der Arbeitnehmer/innen (Auskunft,
Löschung, Berichtigung, Schadensersatz)
- Kontrolle des Arbeitnehmerdatenschutzes im Betrieb bzw. in der Behörde
durch den Betriebsrat bzw. Personalrat
- Überwachungsmöglichkeiten bei der Nutzung von E-Mail, Inter- und Intranet
- Heutige Möglichkeiten der Videoüberwachung
- RFIDs und Arbeitnehmerdatenschutz – Funktionsweise, Chancen und Risiken
- Funktion, Stellung und Aufgaben des/der betrieblichen/behördlichen
Datenschutzbeauftragten
- Verhältnis von Betriebs oder Personalrat zum/zur
betrieblichen/behördlichen Datenschutzbeauftragten
- Vorabkontrolle durch den/die betriebliche/n bzw. behördlichen
Datenschutzbeauftragte/n und betriebliche bzw. behördliche Mitbestimmung
- Verfahrensverzeichnis und "Jedermannsrecht"
- Kontrolle des Arbeitnehmerdatenschutzes durch die Aufsichtsbehörde
- Datenschutz in der betrieblichen Praxis – Regelungsgegenstände in Betriebs
bzw. Dienstvereinbarungen Datenschutz bei dienstlicher und privater EMail,
Intra und Internetnutzung
- Datenschutz im Betriebsrats und Personalratsbüro
- Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit
Organisatorisches
- Seminardauer: 2 Tage (1. Tag: 10:00 – 18:00 Uhr, 2. Tag:
09:00 – 16:30 Uhr)
- Teilnahmegebühr: EUR 970,00 zzgl, MWSt. darin sind neben
den ausführlichen Seminarunterlagen, zwei Mittagessen, vier
Kaffeepausen und die Tagungsgetränkge enthalten.
- Unterkunft:Nähere Informationen zu den jeweiligen Seminarorten finden Sie unter der Rubrik "Veranstaltungsorte". Ihre
Hotelbuchungen können Sie auch über unsere direkten Links zu
Hotel.de vornehmen. Diese Links öffnen sich jeweils in einem
neuen Browser-Fenster:
- Teilnehmerzahl: Jeder Seminartermin kann nur bei
einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen durchgeführt werden.
Die Höchstteilnehmerzahl liegt bei 8 Personen.
- Seminarort: Konstanz am Bodensee, Obere Laube 48 und
Berlin
- Termin in Konstanz: 28./29. Oktober 2010
- Gesetzliche Grundlage: Das Seminar vermittelt
erforderliche Kenntnisse einer speziellen Sachmaterie sowie rechtlicher Art
und erfüllt die Anforderungen des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG
- Seminarbeschreibung mit Anmeldung für 2010 als
PDF-Datei
© Werner Hülsmann 2004-11 - Da sind Sie: Datenschutzwissen.de - Startseite -Seminare-DS für BR & PR
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