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Aufbauseminar „Outsourcing, Datenverarbeitung im Auftrag, Konzerndatenschutz“

 

Outsourcing ist in inzwischen in (fast) jedem Unternehmen an der Tagesordnung. Egal, ob es dabei um die Auslagerung ganzer Bereiche oder nur die externe Vergabe der Aktenvernichtung oder der IT-Dienstleistung geht, ist zu prüfen, ob es sich um eine Datenverarbeitung im Auftrag nach § 11 BDSG oder um eine „Funktionsübertragung“ handelt. Das gilt auch innerhalb von Firmengruppen. Das Datenschutzrecht kennt kein Konzernprivileg. Daher bedarf auch der Datenaustausch im Unternehmensverbund der besonderen Beachtung durch den/die Datenschutzbeauftragte/n. Dieses praxisbezogene Seminar vermittelt Ihnen auf der Basis der datenschutzrechtlichen Anfor­derungen an Outsourcing und den Datenschutz im Konzernverbund unter Berücksichtigung der aktuellen Änderungen, insbesondere den Verschärfungen im Bereich der Auftragsdatenverarbeitung im September 2009.

 

Hier finden Sie die

zum Download als PDF-Datei

 

 

Inhalte:

  • Outsourcing aus datenschutzrechtlicher Sicht
  • Auftragsdatenverarbeitung versus „Funktionsübertragung“
    • Voraussetzungen an die Auftragsdatenverarbeitung
    • Rechtliche Folgen der Auftragsdatenverarbeitung
      Anforderungen an die „Funktionsübertragung
    • Vertragliche Vereinbarungen bei Auftragsdatenverarbeitung und „Funktionsübertragung
  • Datenschutz im Konzernverbund
    • Fehlendes Konzernprivileg
    • Konzernweite Nutzung gemeinsamer Datenbestände
    • Outsourcing und zentrale Dienstleistungen im Konzernverbund
  • Internationaler Datenaustausch insbesondere bei der Auftragsdatenverarbeitung und im Konzernverbund
    • Sicherstellung des „angemessenen Datenschutzniveaus“
    • Anerkannte Drittstaaten
    • Safe-Habour-Regelung
    • EU-Standard-Vertragsklauseln

 

Zielgruppe

 

Betriebliche Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren, mit Grundkenntnissen im Datenschutz (z.B. aus unserer Aus­bildung "Geprüfter Datenschutzbeauftragter (Datenschutzwissen.de)" oder vergleichbare Kenntnisse) und ersten praktischen Erfahrungen in der Umsetzung. - Sind Sie nicht sicher, ob Ihre bereits in an­deren Seminaren erworbene Datenschutzgrundkenntnisse ausreichen, können Sie uns gerne fragen!

 

Organisatorisches:

  • Seminardauer: 1 Tag (09:00 – 17:00 Uhr)
  • Teilnahmegebühr: 495,-- €  für Teilnehmer/innen an unserem Seminar „Datenschutzwissen Grund­lagen“ ermäßigt sich die Seminargebühr auf 470,-- € zzgl. MWSt.; inkl. ausführlicher Seminar­unter­lagen, inklusive Tagungspauschale für vier Kaffeepausen, Mit­tagessen und Tagungsgetränke.
  • Teilnehmerzahl: Jeder Seminartermin kann nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen durchgeführt werden. Die Höchstteilnehmerzahl liegt bei 8 Personen.
  • Termine und Seminarorte: auf Anfrage 
  • Seminarbeschreibung mit Anmeldeformular 2011 

Inhouseseminar

 

Gerne führen wir dieses Seminar auch bei Ihnen im Unternehmen durch. Die Inhalte werden dabei dann ganz an Ihre  Anforderungen angepaßt. Sprechen sie uns an: Kontakt

 

Der Referent:

 

Dipl. Informatiker Werner Hülsmann

 


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