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Seminar "BDSG 2010 - Datenschutzrecht aktuell"

 

Der Bundestag hat dieses Jahr wesentliche Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften beschlossen, die jeder Datenschutzbeauftragte kennen und umsetzen muss!

Trotz ständiger Neuregelungen im Datenschutzrecht und der IT-Entwicklung müssen betriebliche Datenschutzbeauftragte, aber auch das Management die aktuellen Datenschutzpflichten kennen und umsetzen.

Der betriebliche Umgang mit PC, E-Mail, Internet und sensiblen personenbezogenen Daten unterliegt stringenten Gesetzesvorschriften und Regelungen. Die ständigen Veränderungen und Neuregelungen des Datenschutzes - insbesondere der Jahre 2009/2010 - bringen einen erheblichen Wandel der Rechte, Pflichten - und auch der Verantwortung der Geschäftsführung mit sich. Funktion, Aufgaben und Stellung des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten müssen deshalb neu bzw. umfassender definiert werden. Dieses Praxisseminar gibt einen aktuellen und umfassenden Überblick über die aktuellen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen und stellt die Gesetzeslage nicht nur für die Datenschutzbeauftragten dar.

 

Insbesondere die Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb führen zu gravierenden Änderungen im Umgang mit Kundendaten und im Bereich des Direktmarketing! Schwerpunkte des Seminars sind die Ver­schärfungen in der Auftragsdatenverarbeitung und der neue § 32 BDSG zum Beschäftigten­daten­schutz.

 

 

Seminarbeschreibung mit Anmeldung für 2010 als PDF-Datei

 

Seminarinhalte:

  • BDSG 2009/2010 - Die Neuerungen im BDSG, im UWG und in anderen datenschutzrelevanten Gesetzen und ihre Auswirkungen auf den betrieblichen Alltag, insbesondere
    • Kündigungsschutz des internen Datenschutzbeauftragten (§4f BDSG)
    • Änderungen im Adresshandel und Direktmarketing
    • Änderungen im Telefonmarketing 
    • höhere Bußgelder, neue Ordnungswidrigkeitstatbestände
  • Die Sonderstellung des Arbeitnehmerdatenschutzes
    • Der neue § 32 BDSG  "Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses" und seine Auswirkungen
  • Verschärfungen der Anforderungen an die Datenverarbeitung im Auftrag (§ 11 BDSG) - Diese sind zum 01.09.2009 in Kraft getreten- Die Nichtbeachtung der Anforderungen ist bußgeldbewehrt

Organisatorisches

 

 


 


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