| | Seminar "BDSG 2010 - Datenschutzrecht aktuell"
Der Bundestag hat dieses Jahr wesentliche Änderungen des
Bundesdatenschutzgesetzes und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften
beschlossen, die jeder Datenschutzbeauftragte kennen und umsetzen muss!
Trotz ständiger Neuregelungen im Datenschutzrecht und der IT-Entwicklung
müssen betriebliche Datenschutzbeauftragte, aber auch das Management die
aktuellen Datenschutzpflichten kennen und umsetzen.
Der betriebliche Umgang mit PC, E-Mail, Internet und sensiblen
personenbezogenen Daten unterliegt stringenten Gesetzesvorschriften und
Regelungen. Die ständigen Veränderungen und Neuregelungen des Datenschutzes -
insbesondere der Jahre 2009/2010 - bringen einen erheblichen Wandel der Rechte,
Pflichten - und auch der Verantwortung der Geschäftsführung mit sich. Funktion,
Aufgaben und Stellung des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten müssen
deshalb neu bzw. umfassender definiert werden. Dieses Praxisseminar gibt einen
aktuellen und umfassenden Überblick über die aktuellen datenschutzrechtlichen
Verpflichtungen und stellt die Gesetzeslage nicht nur für die
Datenschutzbeauftragten dar.
Insbesondere die Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz und im Gesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb führen zu gravierenden Änderungen im Umgang mit
Kundendaten und im Bereich des Direktmarketing! Schwerpunkte des Seminars sind
die Verschärfungen in der Auftragsdatenverarbeitung und
der neue § 32 BDSG zum Beschäftigtendatenschutz.
Seminarbeschreibung mit Anmeldung für 2010 als
PDF-Datei
Seminarinhalte:
- BDSG 2009/2010 - Die Neuerungen im BDSG, im UWG und in anderen
datenschutzrelevanten Gesetzen und ihre Auswirkungen auf den betrieblichen
Alltag, insbesondere
- Kündigungsschutz des internen Datenschutzbeauftragten (§4f BDSG)
- Änderungen im Adresshandel und Direktmarketing
- Änderungen im Telefonmarketing
- höhere Bußgelder, neue Ordnungswidrigkeitstatbestände
- Die Sonderstellung des Arbeitnehmerdatenschutzes
- Der neue § 32 BDSG "Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung
für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses" und seine Auswirkungen
- Verschärfungen der Anforderungen an die Datenverarbeitung im
Auftrag (§ 11 BDSG) - Diese sind zum 01.09.2009 in Kraft getreten-
Die Nichtbeachtung der Anforderungen ist bußgeldbewehrt
Organisatorisches
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