- Externer Datenschutzbeauftragter
- Gemäß Bundesdatenschutzgesetz kann mit der Aufgabe des betrieblichen oder
behördlichen Datenschutzbeauftragten auch eine Person außerhalb der
verantwortlichen Stelle betraut werden. Diese Person wird im allgemeinen als
externe/r Datenschutzbeauftragte/r
bezeichnet
Startseite - Kontakt - Impressum
© W. Hülsmann 2004-2012 - Sie sind hier: Start Datenschutzconsulting-Informationen-Glossar-E
vorheriges Thema: D nächstes Thema: I
|