- Verfahrensverzeichnis/Verfahrensregister
- Mit dem Verfahrensverzeichnis wird
die vom Gesetzgeber geforderte Transparenz in der betrieblichen und
behördlichen personenbezogenen Datenverarbeitung sichergestellt.
- Verfügbarkeit
- Eines der Ziele der IT-Sicherheit:
Es muss sichergestellt sein, dass auf die notwendigen Daten zur richtigen Zeit
am richtigen Ort zugegriffen werden kann.
- Vertraulichkeit
- Eines der Ziele der IT-Sicherheit:
Es muss sichergestellt sein, dass auf vertrauliche Daten nur von den befugten
Personen zugegriffen werden kann und dass die Daten auch bei Übertragungen
vertraulich bleiben. Dies wird im Allgemeinen durch kryptographischen
Verfahren (Verschlüsselungsmechanismen) erreicht.
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